Deutschland beim Jobsharing Europas Schlusslicht

(c) Tim Reckmann / pixelio.de
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Während in Europa im Durchschnitt ein Viertel der Unternehmen Jobsharing anbieten, sind es deutschlandweit nur 15 %. Großbritannien ist Spitzenreiter, hier bietet jede zweite Firma ein solches Arbeitsmodell an. Aber auch in Sachen Vaterschaftsurlaub liegen die Briten weit vorn, 59 % der Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit. Deutschland bewegt sich diesbezüglich mit 41 % leicht über dem EU-Schnitt von 40 %, berichtet die Unternehmensgruppe Robert Half unter Bezugnahme auf die vom Personaldienstleister in Auftrag gegebene Arbeitsmarktstudie 2014.

Für 36 % der deutschen Unternehmen ist Jobsharing kein attraktives Arbeitsmodell, denn dies sei ineffizient im Hinblick auf die geschäftlichen Anforderungen. Zudem werde dadurch die Zusammenarbeit im Team erschwert (28 %), denn ein Viertel gibt an, dass physische Präsenz erforderlich sei. 18 % führen an, dass das Management zu kompliziert sei und 10 % geben schlicht Ressourcenmangel als Grund für die Zurückhaltung an.
Dabei ist Jobsharing auch ein Wettbewerbsfaktor: „Unternehmen, die sich als moderne Arbeitgeber präsentieren möchten, sollten den Aufwand nicht scheuen und ihren Mitarbeitern auch für verantwortungsvolle Positionen das Arbeitsmodell Jobsharing anbieten.“ Denn so könne man sich von der Masse abheben und Top-Mitarbeiter dauerhaft für sich gewinnen, stellt Sven Hennige von Robert Half zusammenfassend fest.

Bei der Teilzeit belegt Deutschland mit 76 % hingegen wieder einen der vorderen Plätze zusammen mit den Niederlanden (78 %). Unangefochtene Nummer Eins sind hiesige Unternehmen, wenn es um flexible Arbeitszeiten geht. 70 % bieten hier entsprechende Modelle, während EU-weit etwa nur die Hälfte der Arbeitgeber mit entsprechenden Angeboten aufwartet.

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
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