DAV fordert gesetzliche Gleichstellung für Syndikusanwälte

(c) Uwe Steinbrich / pixelio.de
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Die Reaktionen auf die Bekanntgabe der Urteilsgründe des BSG zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung (Urt. v. 3.4.2014 – B 5 RE 3/14 R, AuA 9/14, S. 546) ließen nicht lange auf sich warten und fielen seitens des Deutschen Anwaltvereins (DAV) deutlich aus. Man müsse die 30.000 bis 40.000 Syndikusanwälte in Deutschland beim Zugang zum Versorgungswerk rechtlich gleichstellen. So erklärte RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV: „Die Anwaltschaft darf nicht gespalten werden. Syndikusanwälte waren und sind vollwertige Rechtsanwälte.“

Die Ende August veröffentlichte umfangreiche Begründung der Entscheidung stellt auf die Arbeitnehmereigenschaft der zugelassenen Unternehmensjuristen ab. Diese seien nicht so unabhängig wie für die anwaltliche Berufstätigkeit gefordert. Insofern sei eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen. Die wichtige Frage nach dem Vertrauensschutz ließen die Richter hingegen unbeantwortet.

Aus diesem Grund sprechen wir auf dem im kommenden Jahr am 24. und 25.2.2015 zum zehnten Mal stattfindenden Kongress Arbeitsrecht von GDA und AuA in Berlin mit Alexander Gunkel, Martin W. Huff, Dr. Cord Meyer und Rupert Felder zum Thema und diskutieren mögliche gesetzliche Korrekturen sowie praktische Lösungsansätze.

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