Bundesregierung einigt sich auf Neuregelungen bei bAV

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Diesen Donnerstag wird der Bundestag voraussichtlich dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zustimmen. Arbeitgeber werden dann von den derzeit bestehenden Haftungsrisiken für die Betriebsrente der Mitarbeiter entlastet. Der Gesetzgeber will so die Unternehmen motivieren, verstärkt auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu setzen.
Herausgekommen ist ein Sozialpartnermodell, bei dem die Arbeitgeber nicht für ein dauerhaftes Leistungsniveau garantieren müssen. Sie stehen lediglich für eine vorab definierte Betriebsrente (sog. Zielrente) ein, nicht jedoch für deren Rendite. Zudem sollen die Tarifpartner in Zukunft auf Basis tariflicher Vereinbarungen reine Beitragszusagen einführen dürfen. Nicht erlaubt sind Mindest- oder Garantieleistungen für die Arbeitnehmer.

Die Eckpunkte des Gesetzes, über die wir auch in einem Interview in der kommenden Ausgabe der AuA 7/17 (S. 368 f.) berichten, sind u. a.:

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten sozialversicherungsfreien Entgelts als Zuschuss zur Versorgungseinrichtung zu zahlen.
  • Von 4 auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung, wobei der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bei 4 % verbleibt.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind, können die Geltung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren.
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die neue Betriebsrente. Im Übrigen stehen die Sozialpartner und Versorgungseinrichtungen für die Einführung und Ausgestaltung sicherer Betriebsrentensysteme ein.
  • Zur Förderung der bAV bei Geringverdienern kann der Arbeitgeber bei Einzahlung von mindestens 240 Euro für die zusätzliche Altersvorsorge 30 % von der Lohnsteuer des Beschäftigten behalten. Zudem werden steuerliche Anreize für geringverdienende Arbeitnehmer geschaffen.
  • Auch in Sachen Riester-Rente gibt es Verbesserungen, so steigt bspw. die jährliche Grundzulage auf 165 Euro.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Printer Friendly, PDF & Email

Wenn ein Tarifvertrag zur Altersversorgung aus dem Jahr 2008 einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung sowie Zusatzleistungen des

Die Parteien streiten darüber, ob die monatlich von der Beklagten aufgrund einer mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende

In ihrem Urteil vom 2.9.2023 (8 Ca 2199/22) hat die 8. Kammer des ArbG Aachen entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad

Die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der Renteneintritt der sog. Baby Boomer belasten das deutsche Rentensystem. Die Zahl der

Welche rechtlichen Neuerungen stehen dieses Jahr im Arbeitsrecht an? Wir sprechen u. a. über den Mindestlohn, Sachbezüge, Entgeltumwandlung und die

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob aufgrund einer vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämien in eine Lebensversicherung (Di