Bürokratieabbau: Digitaler Lohnnachweis ab Dezember möglich

Quelle: pixabay.com
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Im November erhalten Arbeitgeber in Deutschland von ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis. Künftig werden so Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur Unfallversicherung gemeldet. Das neue Verfahren findet seine Rechtsgrundlage im fünften SGB IV-Änderungsgesetz.

Der Nachweis dieser Daten ist für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich. Bisher musste man zur Meldung Formulare auf Papier benutzen oder konnte diese online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers durchführen. Ab 1.12.2016 können Unternehmen den Lohnnachweis laut einem Schreiben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) direkt mit Hilfe der Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. So sollen Aufwand und Fehler bei der Datenübertragung vermieden werden. Vor der Nutzung des ersten digitalen Lohnnachweises, wird ein automatischer Abgleich der Daten des Arbeitgebers vorgenommen, um sicherzustellen, dass nur korrekte Meldungen durchgeführt werden.

Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 müssen die Verantwortlichen als Übergangsfrist zusätzlich zur digitalen Variante den Nachweis in der bisherigen Form abgeben. Für das Beitragsjahr 2018, also ab 1.1.2019, ist nur noch die digitale Meldung im neuen Verfahren möglich.

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