BMAS entschärft Entwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen

Source: pixabay.com
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Seit dem ersten Referentenentwurf des BMAS in Sachen Zeitarbeit (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze) vom November 2015 hat sich einiges getan. Die Unternehmen liefen Sturm gegen die Pläne zur Regulierung der Zeitarbeit und Werkverträge – und der Druck scheint Wirkung zu zeigen. Ein überarbeiteter Entwurf mit Stand vom 17.2.2016 sieht insbesondere bei den geplanten Regelungen gegen einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz bei Werkverträgen eine Entschärfung zur Vorgängerversion vor. Der Kabinettsbeschluss wird nun für Anfang März erwartet. Zudem wurde der Kriterienkatalog im geplanten § 611 a BGB gestrichen.

Zeitarbeiter sollen künftig höchstens 18 Monate zusammenhängend in einem Betrieb eingesetzt werden. So will man die Verdrängung von Stammpersonal verhindern. Nach neun Monaten haben Zeitarbeiter laut dem Entwurf einen Anspruch auf denselben Lohn vergleichbarer Stammkräfte.
Heftiger Streitpunkt ist immer noch eine Möglichkeit zur Lockerung der gesetzlichen Vorgaben durch Tarifverträge. Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), sieht Handlungsbedarf und prangert auch die neuen Vorschläge an. Diese würden weitere bürokratische Hürden errichten und die tarifautonome Gestaltungsbefugnis der Zeitarbeitsbranche missachten. Der Gesetzesentwurf „geht trotz einiger Verbesserungen immer noch teilweise über den Koalitionsvertrag hinaus“. Den Wortlaut des Referentenentwurfs aus dem BMAS kann man auf der Webseite des iGZ herunterladen.

Zu diesem Thema hält Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. auf unserem Kongress Arbeitsrecht am 1. und 2. März 2016 in Berlin unter dem Titel „Zeitarbeit und Werkverträge im Zugriff des Gesetzgebers“ am ersten Tag einen Vortrag, zu dem aktuell diskutiert werden kann. Die Anmeldung ist unter www.kongress-arbeitsrecht-2016.de/anmeldung.html möglich.

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