Beschäftigtendatenschutz: Kein Ende der Debatte in Sicht

Die Kontroverse um den Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ nimmt kein Ende. Das hat eine Sachverständigenanhörung des Innenausschusses gezeigt.  

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, lobte das Ziel des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 17/4230), „Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen“. Er sehe dieses jedoch gefährdet durch das Verbot, Betriebsvereinbarungen „zu Ungunsten des Arbeitnehmers“ abzuschließen. Regeln die Betriebpartner z. B. in einer Betriebsvereinbarung, dass die Belegschaft das Internet auch privat nutzen darf, ihnen jedoch Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten zustehen, sei fraglich, ob dies zu Gunsten oder zu Ungunsten der Arbeitnehmer ist. Göhner forderte außerdem, zumindest in betriebsratslosen Unternehmen den Mitarbeitern zu gestatten, wie nach bisherigem Recht in eine Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung freiwillig einzuwilligen.

 

Diesen Vorschlag unterstützte auch der Vorsitzende der Hamburger Datenschutzgesellschaft, Philipp Kramer. Seiner Ansicht nach widerspreche ein absolutes Einwilligungsverbot dem Gedanken, dass das Datenschutzrecht ein „Abwägungsrecht“ sei. Dem schloss sich Professor Gregor Thüsing vom Bonner Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an. Er qualifizierte die Aussage, im Arbeitsverhältnis könne es nie eine Freiwilligkeit geben, als „ein Glaubensbekenntnis“. Zugleich wertete er den Entwurf als eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes.

 

Anderer Meinung war in diesem Punkt Helga Nielebock, Abteilungsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. In ihren Augen erfülle das geplante Gesetz nicht die Anforderungen an einen modernen Arbeitnehmerdatenschutz. Es werde den Abhängigkeiten im Arbeitsverhältnis nicht gerecht und gewähre nur einen unzureichenden Persönlichkeitsschutz. Dies stieß auf Zustimmung bei Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Er hält die freiwillige Einwilligung für eine „Scheinfreiwilligkeit“. In Wahrheit sei die Sicherheitsüberprüfung eine Bedingung für das Arbeitsverhältnis. Der gleichen Ansicht ist Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Er bezeichnete die „Einwilligungsfreiheit“ des Arbeitnehmers als „Fiktion“. Es gebe „in der Arbeitswelt keine Autonomie des Einzelnen über seine personenbezogenen Daten“. Er vermisse zudem effektive Sanktionen im Entwurf, um die Beschäftigten vor Datenschutzverstößen zu schützen.

Professor Gerrit Hornung von der Universität Passau sprach sich dafür aus, ein Verbandsklagerecht in das Gesetz aufzunehmen. Hinsichtlich des Einwilligungsverbots sehe er dagegen keine europarechtlichen Probleme. Professor Peter Wedde von der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main zeigte sich ebenfalls erfreut über den Einwilligungsausschluss.

 

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