AGG: Schutz soll ausgeweitet werden

Quelle: pixabay.com
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Das AGG soll reformiert werden. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, will Menschen noch besser vor Diskriminierungen schützen. In den nächsten Monaten wird sie das Thema mit dem Gesetzgeber erörtern, teilte die Bundesregierung mit.

Am 18.8.2006 trat das AGG in Kraft. „Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden“, sagt Lüders. Laut einer Umfrage der Diskriminierungsstelle hat fast jeder Dritte in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt. Seit 2006 wandten sich außerdem mehr als 15.000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Nach einer Evaluation des AGG durch ein unabhängiges Expertenteam, sind die Ergebnisse klar. Schutzlücken müssen geschlossen werden, um wirksamer gegen Diskriminierungen vorgehen zu können. Die Fachleute formulierten folgende Vorschläge:

Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen sollte von zwei auf sechs Monate verlängert werden.
Es soll ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände geben, weil Betroffene davor zurück schrecken, als alleinige Kläger ihre Diskriminierungserfahrungen vor Gericht zu schildern und ihre Rechte durchzusetzen.
Der Schutz vor sexueller Belästigung sollte über den Arbeitsplatz hinaus auf alle im AGG genannten Lebensbereiche ausgeweitet werden.
Das AGG soll klarstellen, dass es eine verbotene Diskriminierung darstellt, wenn Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit versagt werden.
Das Gesetz soll nicht nur bei klassischer Leiharbeit gelten, sondern auch bei vergleichbaren Situationen von Fremdpersonaleinsatz, denn immer häufiger wird Fremdpersonal im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen in einem fremden Betrieb eingesetzt.

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