Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen

Source: pixabay.com
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Das Bundeskabinett hat am 2.9.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen. Die Änderung soll die häufig in der Wissenschaft vereinbarten Kurzbefristungen des wissenschaftlichen Personals verhindern, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit.

Bei der sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung muss künftig die Befristungsdauer der Dauer der angestrebten Qualifikation, bspw. einer Promotion, angemessen sein. Die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sich am Zeitraum der Mittelbewilligung orientieren. Es gibt nämlich keinen sachlichen Grund dafür, dass über der Hälfte der jungen Wissenschaftler Erst-Verträge von unter einem Jahr erhält; die Reform soll mehr Planbarkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen, ohne die in diesem Bereich notwendige Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen, sagt Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka.
Außerdem soll sich die Befristungsdauer bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre pro Kind verlängern. Auch behinderte Mitarbeiter oder jene mit schweren chronischen Erkrankungen profitieren nun von einer um zwei Jahre längeren Höchstfrist.

Mit der Novellierung soll auch das Hochschulstatistikgesetz angepasst werden. Es regelt, welche Daten Hochschulen an die Statistischen Landesämter melden müssen. Erstmals wird auch eine Promovierenden-Statistik eingeführt, da die Informationen dazu bisher eher unzureichend sind.

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