Geleitwort: Der flächendeckende Mindestlohn

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 Prof. Dr. Marcel Thum - Lehrstuhl für VWL, insbes. Finanzwissenschaft,Technische Universität Dresden,sowie Leiter des ifo Instituts,NiederlassungDresden
Prof. Dr. Marcel Thum - Lehrstuhl für VWL, insbes. Finanzwissenschaft,Technische Universität Dresden,sowie Leiter des ifo Instituts,NiederlassungDresden

Kaum ein politisches Projekt stößt in der Öffentlichkeit, in den Medien und bei (fast) allen Parteien auf eine so breite Zustimmung wie der flächendeckende Mindestlohn. Verblüffend dabei ist, dass sich die Befürworter in der Öffentlichkeit auf ökonomische Studien berufen, die überwiegende Mehrheit der Ökonomen hingegen einer Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen kritisch gegenübersteht. Wie passt das zusammen?


Die Befürworter des Mindestlohns verweisen oft auf die Erfahrung in anderen Ländern, die keine nennenswerten Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn erlitten haben. Das Argument übersieht aber, dass es wichtige institutionelle Unterschiede gibt. So hebt Frankreich nicht nur regelmäßig seinen Mindestlohn an, sondern subventioniert parallel große Teile des Niedriglohnsegments. Insgesamt lassen sich in Frankreich nur deshalb keine größeren Arbeitsplatzverluste beobachten, weil die Subventionen im zweistelligen Milliardenbereich die gestiegenen Lohnkosten konterkarieren.


Großbritannien hat zwar 1999 den Mindestlohn neu eingeführt, allerdings auf sehr niedrigem Niveau. Nur 5 % der Beschäftigten hatten vorher weniger verdient. Würden wir in Deutschland ähnlich vorsichtig einsteigen, dürfte der Mindestlohn in Westdeutschland 6,50 Euro und in Ostdeutschland nur 4,60 Euro betragen. Bei 8,50 Euro kann man sich aber eben nicht mehr auf die britischen Erfahrungen berufen.


Ähnliche Fehlschlüsse werden aus den umfassenden Studien zum Mindestlohn in den USA gezogen. Richtig ist, dass einige Studien keine negativen Effekte einer Mindestlohnerhöhung finden und ein paar Studien sogar leicht positive Effekte. Aber erstens gibt es auch viele Untersuchungen, die negative Effekte finden, und zweitens werden in praktisch allen Studien relativ kleine Lohnänderungen untersucht. Bei einer leichten Lohnsteigerung durch Mindestlöhne ist auch aus Sicht der ökonomischen Theorie gar nicht ausgeschlossen, dass die Beschäftigung konstant bleibt oder sogar etwas steigt. Starke Lohnerhöhungen sollten allerdings immer zu Rückgängen in der Beschäftigung führen. Und 8,50 Euro ist für viele Jobs in Deutschland eine kräftige Lohnerhöhung. So würde bspw. für rund 2 % der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland der Lohn um mehr als 20 % ansteigen.


Ein Mindestlohn von 8,50 wird daher nicht ohne Beschäftigungsverluste abgehen. Nach unseren Berechnungen dürften bei einem  Mindestlohn von 8,50 Euro bis zu 900.000 Beschäftigungsverhältnisse wegfallen, viele da­von allerdings bei Teilzeitbeschäftigten und bei Minijobs. Aber selbst in Vollzeitäquivalenten stehen immer noch bis zu 500.000 Stellen auf dem Spiel. Vielleicht ist die Politik bereit, diesen Preis zu zahlen, wenn sie damit ihr Ziel erreicht, die Einkommensverhältnisse der „working poor“ zu verbessern.


Leider geht aber auch diese Rechnung nicht auf. Der Grund dafür ist, dass der Staat jetzt schon geringe Einkommen aufstockt. Diese staatlichen Transfers fallen teilweise weg, sobald der Mindestlohn das Einkommen erhöht. Wenn sich durch den Mindestlohn der Stundenlohn bspw. von 5 Euro auf 8,50 Euro erhöht, ist das aus Sicht des Arbeitgebers eine Kostensteigerung um 70 %. Bei einem Aufstocker kommt jedoch nur ein Plus von 6 % an, weil ihm der Rest über verringerte Transfers wieder weggenommen wird. Mehr von der Lohnerhöhung bleibt Studenten, Rentnern und Beschäftigten, die einen gut verdienenden Partner und daher keinen Anspruch auf aufstockende Transfers haben. Aber gerade diejenigen, die es am nötigsten hätten, profitieren am wenigsten vom Mindestlohn und leiden am stärksten unter dem gestiegenen Arbeitsplatzrisiko.


Wie man es auch dreht und wendet: Der Mindestlohn ist ein riskantes sozialpolitisches Experiment. Er bringt den Arbeitsmarkt in eine verteilungspolitische Schieflage, die er eigentlich gerade vermeiden wollte.
(Die hier erwähnten Zahlen sowie die Berechnungsgrundlagen finden sich in A. Knabe, R. Schöb, M. Thum, Der flächendeckende Mindestlohn, Arbeitspapier, FU Berlin, 2014.)

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Redaktion (allg.)

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