Zwanzig Fragen an Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer

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 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer - Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Stuttgart
Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer - Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Stuttgart

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Selbstständiger Tennislehrer, wenn es für das Abitur nicht gereicht hätte.

Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Viele Berufe schieden wegen meines nur durchschnittlichen Abiturs von vornherein aus. Mein Vater war als Wirtschaftsjurist tätig. Von ihm habe ich das Argumentieren und Debattieren gelernt. Und so lag das Studium der Rechtswissenschaft nahe. Anwalt bin ich dann geworden, weil mich Gleiss Lutz bei meiner Bewerbungstour beeindruckt hat. Und das Arbeitsrecht war dort noch ziemlich jungfräulich.

An meinem Beruf fasziniert mich/mag ich besonders ...
... die Unabhängigkeit eines selbstständigen Anwalts, der versucht, zahlreichen Mandanten aus allen Bereichen der Wirtschaft den „richtigen Weg“ zu weisen.

Wenn ich an meine ersten Berufsjahre denke, ...
... dann weiß ich, dass man Berufsanfänger/innen nicht überfordern darf. Ich selbst hatte in den ersten Jahren erhebliche Schwierigkeiten, das Anwaltsgeschäft zu lernen, insbesondere auf Mandanten zuzugehen und schnell und zuverlässig zu arbeiten.

Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Die Weisheit von Alfred Gleiss, dem Firmengründer von Gleiss Lutz: „Der Anwalt lebt nicht von der Ablehnung, sondern von der Annahme von Mandaten.“ Dies bedeutet aber mitnichten, alles anzunehmen. Ein gewisser wählerischer Umgang bei der Mandatsannahme ist bei mir jedenfalls an der Tagesordnung.

Welche (sozialen) Netzwerke nutzen Sie?
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) habe ich 1981 mitgegründet. Ihr gehöre ich bis heute an, davon viele Jahre als Mitglied und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses. Die zweimal jährlich stattfindenden Tagungen haben mich stets bereichert, sowohl in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht. Ähnliches gilt für die ebenfalls von mir 1997 mitgegründete European Employment Lawyers Association (EELA), in deren Board ich jahrelang Deutschland vertreten habe. Außerdem nutze ich unternehmensübergreifende Erfahrungsaustauschkreise (BDA/GDA, Südwestmetall, VAEU, Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands etc.).

Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückwirkend anders treffen?
Ein Mangel ist nach wie vor mein nicht gerade exzellentes Englisch. Ich hätte gut daran getan, zu Beginn meiner Karriere für ein Jahr ins englischsprachige Ausland zu gehen. Für junge Anwälte/Anwältinnen von Wirtschaftskanzleien ist das heute m. E. unerlässlich.

Arbeitnehmer sind dann gut, wenn ...
... sie einerseits loyal ihre Aufgaben erledigen, andererseits zu konstruktiver Kritik fähig sind und dabei erkennen, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen ins Lot gebracht werden müssen.

Was war Ihre beruflich schwerste Entscheidung?
Eigentlich keine. Gleiss Lutz bin ich immer treu geblieben. Manchmal habe ich darüber nachgedacht, eine kleine eigene Arbeitsrechtsboutique aufzubauen. Diesen Gedanken habe ich dann aber verworfen, weil auch eine Großkanzlei – zumal Gleiss Lutz – ihre unbestreitbaren Vorteile hat. Niemals habe ich erwogen – wie es heute teilweise leider Mode ist – von einer Großkanzlei in die nächste zu wechseln.

Welche Themen sind für Sie die wichtigsten der nächsten zwölf Monate?
1. Privat: Die Planung der nächsten großen Reise zusammen mit meiner Frau.
2. Beruflich: Der Ausgang der Bundestagswahl in diesem Jahr und die Frage, welche arbeitsrechtlichen Änderungen danach anstehen. Sollte Rot-Grün gewinnen, ist zwar für Arbeitgeber nichts Gutes zu erwarten, aber immerhin viel neue Arbeit für Arbeitsrechtler.

Arbeit bedeutet mir ...
... sinnvolle Beschäftigung mit Problemen, die mich interessieren und dabei an praktikablen Lösungen mitzuwirken. Im Übrigen gilt für mich das Motto „nach getaner Arbeit ist gut ruhn“.

Was fällt Ihnen zu „Arbeit und Arbeitsrecht“ ein?
Dass die Zeitschrift AuA für Praktiker in Betrieben und Unternehmen – aber auch Anwälte – ausgezeichnet über aktuelle Entwicklungen des Arbeitsrechts informiert. Nicht zu vergessen ist die von der AuA gemeinsam mit der GDA organisierte und überaus erfolgreiche jährliche Arbeitsrechtstagung in Berlin.

Was lesen Sie in AuA zuerst?
So wie vermutlich die meisten Leser den „Brennpunkt“.

Welche Rituale pflegen Sie?
Bin ich nicht unterwegs, sondern im Büro, muss der Tag mit einem Cappuccino beginnen. Und wenn die Zeit dazu bleibt, natürlich mit dem Lesen einer Tageszeitung.

Mit wem würden Sie gerne mal ein Bier trinken?
Dem grünen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann.

Wohin würden Sie gerne einmal reisen?
Antarktis, Alaska, Brasilien, Peru/Kolumbien/Galapagos.

Welches ist Ihr Lieblingsbuch?
Bis zum 12. Lebensjahr Karl May „Winnetou 1 bis 3“. Dann bis zum 15. Lebensjahr „Lady Chatterley“ von D. H. Lawrence. Heute die Bibel – nicht, weil ich so gläubig bin, sondern weil sie viele Weisheiten enthält. So heißt es schon im 5. Buch Mose, Kap. 15, sinngemäß: „Wenn Du Deinen Diener entlässt und wegschickst, sollst Du ihn nicht mit leeren Händen gehen lassen.“ Das beherzigen viele Arbeitgeber auch im Falle an sich wirksamer betriebsbedingter Kündigungen.

Ihre größte Leidenschaft ist ...
Reisen mit meiner Frau und – wenn möglich – auch meinen beiden Töchtern.

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?
Mitarbeiter/innen motivieren, nicht demotivieren.

Vita: Prof. Dr. Bauer startete seine Anwaltskarriere 1975 bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch und Partner (heute nur noch Gleiss Lutz genannt), Stuttgart. Dieser Kanzlei ist er bis heute treu geblieben. Seit 1980 ist er Partner. Frühzeitig hat er das Arbeitsrecht als ein wichtiges Rechtsgebiet für die Anwaltschaft, insbesondere auch für Großkanzleien erkannt. Sein Schwerpunkt ist zum einen die kollektivrechtliche Beratung/Vertretung auf Arbeitgeberseite, zum anderen die Beratung/Vertretung von Unternehmen oder Top- Führungskräften in dienstvertraglichen/gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Prof. Dr. Bauer ist Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen. Er ist (Mit-)Herausgeber bekannter Arbeitsrechtswerke und -zeitschriften sowie Autor zahlreicher sonstiger Fachpublikationen.

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Redaktion (allg.)

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