Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die
Problempunkt
Die Klägerin, die bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, erhielt
Problempunkt
Der Kläger war als Maschinenführer in der Rohspanfertigung tätig. Nachdem der Arbeitgeber entschieden hatte, diese Fertigung
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er hatte der als Hebamme beschäftigten Arbeitnehmerin aus dringenden betrieblichen Gründen