Entscheidungen kommentiert

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Problempunkt

Der Kläger war seit November 1997 bei der Beklagten, die eine Unternehmensberatungs- und Vertriebsgesellschaft betreibt, als Berater

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Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. Oktober 1998 als gastgewerbliche Mitarbeiterin tätig. Am 5. Oktober 1998 wurde bei ihr eine

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Problempunkt

Die Beklagte sprach gegenüber dem Kläger, welcher im Ausbildungszentrum - eine Anstalt öffentlichen Rechts - der Beklagten tätig war
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Der Kläger ist mit einem Grad der Behinderung von 70 schwerbehindert. Er ist seit 1993 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Vom 4

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Problempunkt

In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien im Rahmen einer Kündigungsschutzklage darüber, ob der Kläger in der Klageschrift

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Problempunkt

In dem vom BAG abschließend entschiedenen Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

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Gemäß § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten

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Der Kläger war seit 1991 als Maurer bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betrieb und zuletzt etwa 20 Arbeitnehmer beschäftigte

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Der Kläger war bei einem EDV-Beratungsunternehmen zunächst als Netzwerkadministrator und später als Organisationsprogrammierer

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Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten als Maschinenarbeiter (Brutto-Monatseinkommen zuletzt ca. 4 000 DM) tätig. Er
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Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Unbestritten hat der Kläger

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Beendigungskündigung.

Die beklagte

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Bis zu diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war gerichtlich nicht entschieden, ob in einem Betrieb, der weniger als 10,25

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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen. Die Klägerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen als

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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte und

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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung, die die Beklagte auf eine unerlaubte Privatnutzung des

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Der Kläger ist seit 1991 als Diplomingenieur bei dem Beklagten, dem Wasserwirtschaftsamt W., beschäftigt. Mit einer Dienstanweisung aus

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Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 beschäftigt; in seinem Anstellungsvertrag vom August 1973 war geregelt, dass dieser mit einer

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Der beklagte Wasserverband und der Kläger schlossen am 19. Juli 1996 einen Aufhebungsvertrag, dessen Anfechtung wegen widerrechtlicher
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Die Parteien stritten darüber, ob das KSchG mangels Ablauf der Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchG nicht anwendbar ist.

Der Kläger war

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Die Klägerin ist seit 1979 bei der Beklagten als Lagerarbeiterin beschäftigt und Mitglied des Betriebsrates. Ihre Tätigkeit ist mit einem

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Der Kläger ist als einer von 14 Druckern bei der Beklagten beschäftigt. Diese gehört mit der M-GmbH (17 Drucker) zu einem Konzern. Beide

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Zwischen den Parteien waren die Dauer der Kündigungsfrist und die davon abhängigen Gehaltsansprüche der Klägerin streitig. Im

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Der Kläger quittierte den Empfang einer Kündigung mit dem vorgefertigten Text: "Kündigung erhalten und mit dem Inhalt einverstanden"

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Stellt die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine Strafanzeige erstatten zu wollen, einen wichtigen Grund dar

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Eine 29-jährige Arbeitnehmerin war seit Juni 1996 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Wegen Betriebsstilllegung kündigte diese

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Die Klägerin war Vorsitzende des Betriebsrats bei der Beklagten. Aufgrund rückläufiger Aufträge wurde ab dem 1. September 1997

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Die Beklagte, ein Unternehmen des Baugewerbes im Unternehmensverbund, plante seit April 1998 die Aufgabe ihres operativen Geschäfts

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Der bei der beteiligten Arbeitgeberin, einer Wohnungsbaugenossenschaft, seit 1974 zuletzt als Hausmeister beschäftigte Arbeitnehmer K ist

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Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten seit August 1996 als Verkäuferin beschäftigt. Zum 28.Februar 1997, also noch innerhalb der ersten