Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

§ 7 Abs. 4 BUrlG; Art. 7 RL 2003/88/EG; Art. 31 Abs. 2 GRC; § 1922 BGB

1. Räumt Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Mindestjahresurlaub ein, was nach § 7 Abs. 4 BUrlG i. V. m. § 1922 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist?

2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Gilt dies auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen bestand?

(Vorlagefragen des BAG)

BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 – 9 AZR 196/16 (A)

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der den o. g. Vorlagefragen zu Grunde liegende Sachverhalt ist so einfach wie eingängig: Die Klägerin ist Alleinerbin ihres Anfang 2013 verstorbenen Ehemanns. Dieser war bei dem Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde durch den Tod des Arbeitnehmers beendet. Die Klägerin verlangt vom Beklagten, den ihrem Ehemann zum Zeitpunkt des Todes noch zustehenden Erholungsurlaub abzugelten. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
Seite 616 bis 617
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