Haftung für Kartellbußen
Problempunkt
Das Bundeskartellamt hatte gegen ein Stahlhandelsunternehmen mit rechtskräftigen Bescheiden Geldbußen i. H. v. insgesamt 191 Millionen Euro wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von Schienen und anderen Oberbaumaterialien verhängt. Das Unternehmen forderte daraufhin von seinem ehemaligen Geschäftsführer, der zuletzt auch gleichzeitig Arbeitnehmer auf der Ebene des Bereichsvorstands der Muttergesellschaft war, Schadensersatz in Höhe der von ihr gezahlten Geldbußen gem. § 43 Abs. 2 GmbHG.
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Dr. Alexa Paehler
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