Geleitwort: Arbeitsrecht 2017

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 Ingo Kramer - Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), Berlin
Ingo Kramer - Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), Berlin

Der diesjährige Arbeitsrechtskongress von GDA und AuA erörtert wieder eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen. Einige dieser Fragen werden weit in die Zukunft hineinwirken und haben auch uns, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, in den letzten Monaten intensiv beschäftigt.

Am 24. und 25. Januar hat der Erste Senat des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes verhandelt. Aus Sicht der BDA bleibt es dabei: Das Tarifeinheitsgesetz entspricht unserer Verfassung. Es ist sehr zu hoffen, dass auch der Erste Senat in diesem Sinne entscheiden wird. Wir brauchen das Gesetz, um die Arbeitsbeziehungen zu ordnen und zu befrieden. Es muss für jeden klar sein, welche Regelungen in welchem Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Nur so wird Rechtssicherheit geschaffen und Unklarheiten entgegengewirkt. Die Tarifeinheit hält Streitigkeiten aus den Betrieben heraus und sorgt so für die Einhaltung des Betriebsfriedens. Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit von Arbeitnehmern, für die bereits ein im ganzen Betrieb angewendeter, widerspruchsfreier Tarifvertrag gilt, einen ganzen Betrieb lahmlegt und so nicht nur den Arbeitgeber und betroffene Dritte, sondern auch den Rest der Belegschaft gegen sich aufbringt.

Am 25.11.2016 hat der Bundesrat dem Gesetz der Änderung des AÜG und der Definition des Arbeitsvertrags im BGB zugestimmt. Während des Gesetzgebungsverfahrens ist es der BDA gelungen, für Arbeitsmarkt und Wirtschaft falsche Weichenstellungen zu korrigieren. Eine Neudefinition des Arbeitsverhältnisses durch einen Kriterienkatalog – wie diese noch im ersten Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen war – konnte erfolgreich abgewendet werden. Durch die jetzt vorgesehene Definition wird die Rechtsprechung des BAG abgebildet, das Recht der Werk- und Dienstverträge nicht geändert. Das ist wichtig, um Aufgabenteilung und Spezialisierung als zentrale Merkmale der deutschen Volkswirtschaft auch in Zukunft erhalten zu können. Sie stärken die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Produktion hochwertiger Güter und die Erbringung moderner Dienstleistungen.

Anlass zur Sorge gibt der Gesetzentwurf zur Einführung einer befristeten Teilzeit. Hier wird tief in ureigenste Rechte der Arbeitgeber eingegriffen. Das ist unter keinem
Gesichtspunkt akzeptabel. Wir werden uns massiv und eindeutig positionieren. Ebenso wie wir das beim sog. Entgelttransparenzgesetz gemacht haben. Der hier verabschiedete Gesetzentwurf ist jetzt weniger bürokratisch, geht aber weiter an den wirklichen Ursachen für das unterschiedliche Erwerbsverhalten von Frauen und Männern vorbei. Um die Erwerbs- und Karriereaussichten von Frauen zu verbessern, sind mehr hochwertige, bedarfsgerechte und bezahlbare Ganztagsbetreuungseinrichtungen sowie -schulen, eine bessere Berufsorientierung und der Abbau von Fehlanreizen im Abgabenrecht nötig.

Bei dieser und allen weiteren wichtigen Fragen und Antworten wünsche ich dem Kongress Erfolg und den Teilnehmern interessante und positive Diskussionen.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Geleitwort: Arbeitsrecht 2017
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Body Teil 1

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Am 12. und 13. März fand im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin sowie virtuell der 19. Kongress Arbeitsrecht statt. Die

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Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es weder in Groko 2018 noch Ampelkoalition 2021 fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist – im zweiten Anlauf – wohl auf der Zielgeraden. Wie sehen Sie die Zukunft des Hinweisgeberschutzes (HinSchG) in

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Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu

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