Zwanzig Fragen an Christian Stadtmüller

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 Christian Stadtmüller - Head of Labor Relations, Infineon Technologies AG, Neubiberg
Christian Stadtmüller - Head of Labor Relations, Infineon Technologies AG, Neubiberg

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg, Referendariat anschließend am LG Würzburg/OLG Bamberg. Zusätzlich war ich gut zehn Jahre im Bereich des Hörfunkjournalismus tätig.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Vermutlich hätte ich mich dem Gesellschafts- oder Handelsrecht zugewandt. Ansonsten müssten sich heute Gymnasiasten mit mir rumärgern oder ich wäre Sportjournalist.

Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Weil die Rechtswissenschaft zahlreiche Facetten wie logisches und systematisches Denken, Kreativität, Sprach- und Wortgefühl sowie Problembewusstsein erfordert und fördert. Arbeitsrecht ist lebendig und vielseitig.

An meinem Beruf fasziniert mich/mag ich besonders ...
... dass das Arbeitsrecht eine Vielfalt an spannenden und komplexen Themen bietet, die oft auch die „Keimzelle“ neuer Rechtsfragen und -probleme bilden; dazu der tägliche Umgang mit Menschen, die richtige Balance für den Ausgleich unternehmerischer, politischer, sozialer und individueller Interessen zu finden und die Möglichkeit, durch kreative Lösungen ein Stück zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Wenn ich an meine ersten Berufsjahre denke, ...
… denke ich an schöne, äußerst lehrreiche, spannende und zugleich sehr anstrengende Jahre im Auf und Ab unserer Industrie in den frühen 2000ern zurück.

Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Mit einem gewissen Augenzwinkern: wohl der Betriebs-Rat. Er ist schließlich für uns Arbeitsrechtler quasi eine Art Beschäftigungsgarantie.

Welche (sozialen) Netzwerke nutzen Sie?
Der persönliche Austausch und das direkte Gespräch stehen für mich klar im Vordergrund. Plattformen wie Xing sind als Unterstützung hilfreich, auch wenn ich solche eher unregelmäßiger nutze.

Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückwirkend anders treffen?
Auch wenn es in meinem Beruf immer mal wieder kritische Entscheidungen zu treffen gab: bis heute keine.

Arbeitnehmer sind dann gut, wenn ...
... sie ehrlich, engagiert, offen, kritik- und teamfähig sind.

Was war Ihre beruflich schwerste Entscheidung?
Bei Restrukturierungen, Betriebsschließungen, Ausgliederungen etc. gibt es Situationen und Einzelfälle, die einem persönlich nahegehen.

Welche Themen sind für Sie die wichtigsten der nächsten zwölf Monate?
Die Beratung und Umsetzung der anstehenden Gesetzesänderungen vor allem im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und das Thema „Industrie 4.0“.

Arbeit bedeutet mir ...
... Freude, Herausforderung, soziale und gesellschaftliche Verantwortung, Lebensgrundlage – aber nicht alles.

Was fällt Ihnen zu „Arbeit und Arbeitsrecht“ ein?
Eine verlässliche und ausgewogene, immer an den aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht orientierte Quelle für jeden Praktiker.

Was lesen Sie in AuA zuerst?
Die Titelseite.

Welche Rituale pflegen Sie?
Im Alltag keine besonderen, allenfalls im Urlaub, in der Kirche oder im Stadion.

Mit wem würden Sie gerne mal ein Bier trinken?
Mit Persönlichkeiten, wie Henry Kissinger, Franz Beckenbauer oder Joseph Ratzinger; auch mit den verstorbenen Eheleuten Loki und Helmut Schmidt wäre es schön gewesen.

Wohin würden Sie gerne einmal reisen?
Überall hin, wo es etwas zu entdecken gibt und wo man sich spontan wohlfühlt.

Welches ist Ihr Lieblingsbuch?
Ich habe kein eindeutiges Lieblingsbuch. „Die Entdeckung der Langsamkeit“ von Sten Nadolny ist z. B. ein Buch, das mich seit meiner Jugend fasziniert.

Ihre größte Leidenschaft ist ...
... insbesondere Kochen, Musik und Sport.

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?
Jeden Tag respektvoll, selbstkritisch und auf Zufriedenheit bedacht gestalten.

Vita: Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Referendariat in Würzburg und München. Nach dem Assessorexamen 2003 Berufseinstieg als Unternehmensjurist im Bereich Arbeits- und Sozialrecht, Mitbestimmung, Tarifrecht; seit Anfang 2011 Leiter des Konzernbereichs Labor Relations der Infineon Technologies AG.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

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