Geleitwort: Der Arbeitsmarkt braucht Flexibilität

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 Christian Lindner MdL - Bundesvorsitzender der FDP und Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, Berlin/Düsseldorf
Christian Lindner MdL - Bundesvorsitzender der FDP und Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, Berlin/Düsseldorf

Deutschland steht trotz vieler Krisen gut da. Unser Land ist wirtschaftlich stark und kann deshalb solidarisch sein. Damit das so bleibt, müssen die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden. Die Große Koalition setzt diese Stärke jedoch leichtfertig aufs Spiel – vor allem auch durch Einschränkungen der Flexibilität des Arbeitsmarkts. Denn ein flexibler Arbeitsmarkt mit Instrumenten wie der Zeitarbeit und Werkverträgen ist ein wesentliches Element einer arbeitsteiligen Wirtschaft und damit eine Säule des wirtschaftlichen Erfolgs. Hierdurch kann man auf veränderte Nachfrage und technolo­gischen Wandel schnell reagieren; zudem lassen sich Kostenvorteile durch Spezialisierung nutzen – zu Gunsten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Hinzu kommt, dass die Digitalisierung bisherige Geschäftsmodelle und Arbeitsbeziehungen infrage stellt: Möglichst flexibel zu organisierende Projektaufträge gewinnen an Bedeutung und zugleich wandeln sich auch die individuellen Vorstellungen gut qualifizierter Fachkräfte mit Blick auf Lebens- und Arbeitsformen.
Darüber hinaus ist die Zeitarbeit vor allem ein wichtiges Instrument zur Arbeitsmarktintegra­tion. Vielen Menschen in Deutschland gelingt durch Zeitarbeit der Einstieg in den ersten
Arbeitsmarkt. Insbesondere für geringer quali­fizierte Bewerber ist dies eine große Chance. Zudem ist die Herausforderung der Arbeits­marktintegration vieler Flüchtlinge riesig.
Hunderttausende Menschen mit einer Bleibeperspektive, aber oft ohne formale Qualifikationen, benötigen Arbeitsplätze zur gesellschaft­lichen Teilhabe. Gerade für diese Aufgabe ist ein flexibler Arbeitsmarkt unverzichtbar.
Mit den Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 wurde die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarkts deutlich erhöht – ein Grund für die aktuellen Rekordzahlen bei der Beschäftigung, mit denen Deutschland im Vergleich zu einer wesentlich höheren Arbeitslosigkeit in anderen europäischen Ländern – vor allem auch bei jungen Menschen – weit vorne liegt. Dies setzt die Große Koalition aufs Spiel. Nach der Einführung von Mindestlohn und Rente mit 63 sollen jetzt Zeitarbeit und Werkverträge eingeschränkt
werden. Damit stehen zukünftig nicht mehr die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und ein leichter Zugang zum Arbeitsmarkt im Vordergrund, vielmehr soll vorrangig ein vermeintlicher Missbrauch von Arbeitsmarktinstrumenten bekämpft werden.
Auch wenn klar ist, dass die Umgehung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften – bspw. eine Anwendung von Scheinwerkverträgen oder Scheinselbstständigkeit bei faktischer Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers – geahndet werden muss, darf das Augenmaß nicht verloren gehen. Denn schon heute bestehen bereits ausreichende Kontroll- und Sank­tionsmöglichkeiten, u. a. durch die Finanz­kontrolle Schwarzarbeit und die Sozialver­sicherungsträger. Die aktuellen Vorschläge der Bundesarbeitsministerin zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen gehen deshalb zu weit. Sie sind von einem grundsätz­lichen Misstrauen gegenüber flexiblen Arbeitsmarktinstrumenten geprägt.
Die geplante gesetzliche Definition zur Abgrenzung von Werkverträgen lässt die 1999 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Vermutungstatbestände für das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit wieder aufleben, die sich bereits damals als bürokratisch und nicht praktikabel erwiesen haben und deshalb 2002 aus gutem Grund wieder abgeschafft wurden. Derartige Kriterien stellen vor allem kleine Unternehmen und Existenzgründer unter Globalverdacht und lassen kaum Spielraum für eine angemessene Einzelfallbetrachtung. Denn wenn z. B. die Räumlichkeit, in der eine Tätigkeit erbracht wird, zum wesentlichen Unterscheidungskriterium werden soll, dann würden auch IT-Supportdienstleister und Unternehmensberater zum abhängig beschäftigten Angestellten des Auftraggebers erklärt.
Auch andere Vorschläge, wie Beschränkungen der maximalen Überlassungsdauer oder erweiterte Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat, erschweren den Einsatz von Zeitarbeit und Werkverträgen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Statt Missbrauch zu bekämpfen, wird so nur die Flexibilität des Arbeitsmarkts eingeschränkt. Das ist der falsche Weg. Wir benötigen weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für mehr Chancen, mehr Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze.

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Redaktion (allg.)

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