Eine neue „Bagatellkündigung“ wurde nun in zweiter Instanz vom LAG Hamm entschieden; es ging um einen Schaden von 1,8 Cent. Das LAG hat – wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Siegen – die Kündigung für unwirksam gehalten (Urt. v. 2.9.2010 – 16 Sa 260/10).